Abfindungsrechner

Ihr persönlicher Rechner2go Abfindungsrechner

Berechnen Sie jetzt Ihre Abfindung mit dem Abfindungsrechner


Mit unserem Rechner2go Abfindungsrechner können Sie berechnen was tatsächlich von Ihrer Abfindung nach Abzug von Steuern und Solidaritätszuschlag übrig bleibt. Natürlich hängt der Anspruch einer Abfindung von vielen Faktoren ab, welche im einzelnen natürlich zuerst geprüft werden müssen. Im Rahmen unseres Rechner2go Abfindungsrechner finden Sie einen umfangreichen Ratgeber zum Thema Abfindung, sowie einen funktionierenden Abfindungsrechner. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Abfindungsrechner nicht als rechtskräftige Aussage angesehen werden kann, sondern nur eine Übersichtsmöglichkeit darstellt. Bitte lesen Sie vor Benutzung des Abfindungsrechner unbedingt erst unsere wichtigen Informationen zum Thema "Abfindung" egal ob Sie schon eine Abfindung bekommen haben, oder erst eine anstreben. Den Abfindungsrechner finden Sie unter unserem Ratgeber zum Thema Abfindung.


Wichtige Informationen zum Thema Abfindungsrechner/Abfindung:

Was genau ist eine Abfindung eigentlich?

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige außerordentliche Zahlung, welche ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber sozusagen als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichekeiten erhält. 

Hierbei können auch erwerbstätige, welche zwar nicht als Arbeitnehmer, jedoch als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Dies ist z.B bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH öfters der Fall. 

Bei Handelsvertretern bezeichnet man eine solche Zahlung nicht als Abfindung, sondern als Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b HGB (Handelsgesetzbuch). In jedem Fall macht es jedoch Sinn unseren kostenlosen und unverbindlichen Rechner2go Abfindungsrechner zu benutzen und sich im Anschluss einen geeigneten Anwalt zu suchen, denn sicher kennen Sie das Sprichwort "wer nicht wagt, der nicht gewinnt". 

Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung? 

Im allgemeinen besitzen Arbeitnehmer nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keinen rechtmäßigen Anspruch auf eine Abfindung. Auch die Benutzung des Abfindungsrechner kann Ihnen diese natürlich nicht garantieren. Viele Arbeitnehmer gehen zwar selbstverständlich davon aus, dass Sie Anspruch auf eine Abfindung haben, jedoch ist dies eher die Ausnahme als die Regel und muss selbstverständlich in jedem Einzelfall genau betrachtet, und um auf Nummer sicher zu gehen von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, welchen Sie nach Benutzung des Abfindungsrechner präsentiert bekommen geprüft werden. 

Wenn der Arbeitgeber rechtmäßig kündigt, ist dieser in der Regel auch nicht verpflichtet eine Abfindung zu bezahlen, jedoch lassen sich viele Arbeitgeber trotzdem auf eine Abfindung ein, da er sich oftmals dadurch eine "friedliche Situation" sowie eine einverständliche Beendigung des Arbeitnehmers erkaufen will, um lästige Prozesskosten und andere damit verbundene Punkte wie z.B Stress, Zeit und Ärger vermeiden möchte. 

Falls Sie als Arbeitnehmer nicht in den Genuss einer solchen Situation kommen und dennoch auf eine Abfindung bestehen, gilt es verschiedene Punkte wie z.B Arbeitsvertrag, Tariferträge, Kündigungsschutzgesetz oder Rationalisierungsschutz-Abkommen genau von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, welchen Sie nach Benutzung des Abfindungsrechner auf Anwalt.de finden können. Auch bei einer vom Arbeitgeber durchgeführten Betriebsänderung und einer damit verbundenen Kündigung kann ein Recht auf eine Abfindung bestehen. Im folgenden finden Sie daher unsere Abfindungsrechner Tipps, mit welchem Sie nichts falsch machen können. Lesen Sie jedoch zuerst die steurlich relevanten Informationen zum Thema Abfindung. Unser Rechner2go Ratgeber zum Thema Abfindung und Abfindungsrechner klärt Sie umfassend auf.

Welche Summe einer Abfindung ist realistisch?

Verzichtet ein Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingter Kündigung darauf, eine Kündigungsschutzklage durchzuführen, kann der Arbeitnehmer ein Abfindungsangebot machen. Der Anspruch auf eine Abfindung liegt  in der Regel auf die Höhe eines halben Monatsgehaltes bis hin zu einem vollen Monatsgehalt (Bruttogehalt) per Beschäftigungsjahr (z.B wären dies bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und einem Bruttogehalt von durchschnittlich 3.000 € in etwa 15.000-30.000 € Dies sind jedoch nur Richtlinien) . Bei gerichtlichen sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen wird auch ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr meistens als angemessen erachtet. Trotzdem kann die tatsächliche Höhe einer Abfindung auch stark variieren, denn das Verhandlungsgeschick beider Parteien spielt hier eine wesentliche Rolle, ein Grund mehr einen auf Abfindungen spezialisierten Anwalt aufzusuchen welchen Sie nach Benutzung des Abfindungsrechner auf Anwalt.de finden können. Ausschlaggebend für die Summe der Abfindung ist häufig auch die tatsächliche Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitgebers. 


Muss eine Abfindung versteuert werden? 

Leider muss auch eine Abfindung versteuert werden. Da eine Abfindung jedoch eine außerordentliche und einmalige Zahlung darstellt, muss diese glücklicherweise nur teilweise versteuert werden. Hier gilt die so genannte Fünftelregelung. Wie funktioniert die Fünftelregelung? Ganz einfach. Ein Fünftel der erhaltenen Abfindungssumme wird zum Jahreseinkommen dazu addiert, und muss dann regulär versteuert werden. Der Rest bleibt glücklicherweise Steurfrei. Das heißt für Sie im Klartext: Versuchen Sie so viel wie möglich herauszuholen, und benutzen Sie unseren Abfindungsrechner, Sie haben wie Sie sehen nichts zu verlieren, und im Falle eines Zuspruchs, können Sie fast steuerfrei an eine größere Summe Bargeld heran kommen. 



Abfindungsrechner Beispiel zur Besteuerung einer Abfindung

Herr Hansen welcher schon über 20 Jahre in seinem Betrieb tätig ist und mit seinem Alter von 55 Jahren nicht leicht einen neuen derartigen Job findet hatte 2016 ein Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro und erhält eine Abfindung welche 100.000 Euro beträgt. zudem ist Herr Hansen ledig und trat vor kurzem aus der Kirche aus und muss daher keine Kirchensteuer mehr entrichten. (Hierbei handelt es sich jedoch um ein sehr extremes Beispiel, um zu zeigen wie stark die Besteuerung des Abfindungsrechner trotz der Fünftelregelung im schlimmsten Fall ausfallen kann, in der Regel sind solche Abfindungsbeträge sehr selten, jedoch bei langer Betriebszugehörigkeit und großem Gehalt möglich) 


1.  Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag für das Jahresgehalt von 60.000 EURO   17.870
2.  Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag für insgesamt 80.000 EURO
 (60.000 + 1/5 Ihrer Abfindung)
 26.732
3.  Differenz der beiden Steuerbeträge   8.862
4.  Zu entrichtende Steuer für die Abfindung
 (5 × 8.862)
 44.310


Somit verbleibt in diesem Fall leider nur ein Abfindungsbetrag von Netto 55.690,00 € da die Steuer hier drastisch zuschlägt. Wirklich schmerzhaft wie der Staat hier abkassiert, nicht wahr? Lesen Sie aufjedenfall unseren Abfindungsrechner Tipp zur Steuerersparnis welchen wir Ihnen im Anschluss präsentieren. 

Unser Abfindungsrechner Tipp zur Steuerersparnis:

Wenn es sich hierbei um eine betriebsbedingte Kündigung handelte, dann versuchen Sie zu erreichen dass diese im November oder im Dezember wirksam wird. Denn in diesem Sonderfall haben Sie die Möglichkeit den Auszahlungsbetrag der Abfindung auf zwei Jahre aufzuteilen, und somit eine Menge Steuern zu sparen. So kann in diesem Fall der Nettobetrag Ihrer Abfindung deutlich erhöht werden. Kontaktieren Sie in so einem Fall am besten einen Anwalt welcher auf das Thema "Abfindung" spezialisiert ist um wirklich alles richtig zu machen. 


Wie kann ein Abfindungsrechner helfen?

Benutzen Sie unseren Rechner2go Abfindungsrechner, welcher Sie auf die Webseite von Anwalt.de führt, dort können Sie dann das Ergebnis des Abfindungsrechner einsehen und prüfen was von Ihrer Abfindung tatsächlich Netto übrig bleibt. Falls Sie noch keine Abfindung erhalten haben, und der Meinung sind dass bei Ihnen Anspruch auf eine Abfindung besteht, erhalten Sie nachdem das Ergebnis des Abfindungsrechner feststeht die Möglichkeit sich mit einem geeigneten Anwalt in Verbindung zu setzen. Vergessen Sie jedoch nicht vor Beauftragung eines Anwaltes die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung zu überprüfen, falls Sie eine besitzen, damit Sie im schlimmsten Falle nicht auf den Kosten sitzen bleiben. 

Bitte beachten Sie zudem: Der Abfindungsrechner ist ein Service von Anwalt.de und kann bei rechtlichen Konsequenzen nicht mit Rechner2go in Verbindung gebracht werden. Zudem führt Rechner2go keine Rechtsberatung durch, sondern ist lediglich ein Informationsportal. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und viel Erfolg beim Benutzen des Abfindungsrechners. Besuchen Sie auch unsere zahlreichen anderen online Webrechner aus dem Bereich Recht und Verkehr wie z.B unseren Kinderzuschlagrechner 2017.