Arbeitslosengeldrechner

Ihr persönlicher Rechner2go Arbeitslosengeldrechner

Berechnen Sie Ihr Arbeitlosengeld mittels Arbeitslosengeldrechner


Wir heißen Sie herzlich Willkommen zu unserem Rechner2go Arbeitslosengeldrechner. Wir zeigen Ihnen heute wie Sie spielend leicht binnen weniger Sekunden unkompliziert Ihr Arbeitslosengeld berechnen können, ohne dabei komplizierte Rechner zu verwenden, in welche Sie bis zu 10 manuelle Eingaben tätigen müssen, so wie es bei den meisten Arbeitslosengeldrechnern der Fall ist.

Natürlich können unter Umständen kleine Abweichungen zur Realität entstehen, diese sind in den meisten Fällen jedoch nur minimal und unsere Formel zum berechnen Ihres Arbeitslosengeldes dient Ihnen als sehr gute Orientierungshilfe um zu wissen wie viel Arbeitslosengeld Sie in etwa erwarten können. Zu 100% genau ist natürlich immer nur die Berechnung des Arbeitsamtes persönlich, welche individuell den Einzelfall betrachtet dafür aber auch eine lange Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Zusätzlich dient Ihnen unser Rechner2go Arbeitslosengeldrechner neben seiner berechnenden Tätigkeit als umfangreicher Ratgeber zum Thema Arbeitslosengeld. Unter unserem Ratgeber (Am Ende der Seite) zum Thema Arbeitslosengeld finden Sie dann eine Möglichkeit Ihr Arbeitslosengeld mit unserem speziellen Arbeitslosengeldrechner zu berechnen.

Der Rechner2go Arbeitslosengeldrechner klärt auf:

Wie wir oben bereits kurz erwähnt haben, dient unser Rechner2go Arbeitslosengeldrechner neben der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes auch als Ratgeber welcher Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld beantwortet. Damit Sie nicht langwierige und hoch komplizierte Rechtstexte googlen müssen und Ihre wertvolle Zeit z.B lieber der Jobsuche widmen können. 


Was genau ist eigentlich Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld ist eine Leistung, welche von der Arbeitslosenversicherung bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit unter Voraussetzung von weiteren Faktoren bezahlt wird. In der Regel wird das typische Arbeitlosengeld (Arbeitslosengeld I) 6-12 Monate lang gezahlt. Bei Ausnahmefällen bzw. älteren Versicherungsnehmern kann das Arbeitslosengeld unter umständen je nach Sachlage bis zu 2 Jahren gewährt werden. Näheres hierzu erfahren Sie in folgendem Abschnitt. Hierbei gilt es jedoch zwingend zwischen dem Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) und Hartz 4 (Arbeitslosengeld II) zu unterscheiden, denn das berechnen von Hartz 4 erfolgt auf eine komplett andere Weise und bringt Ihnen auch viel weniger in Ihren Geldbeutel. Zudem ist es meist viel schwerer eine neue Arbeitsstelle zu bekommen wenn man erst einmal in Hartz 4 abgerutscht ist. 


Wie lange muss man gearbeitet haben um Arbeitslosengeld zu erhalten? 

Natürlich wird Ihnen unser Rechner2go Arbeitslosengeldrechner Ratgeber auch diese Frage beantworten. Um ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate am Stück in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig gewesen sein. Ist dies der Fall, so besteht ein Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld. Wer 24 Monate am Stück in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet hat, erhält einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Ein längerer Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. 

Ausnahmefälle für eine längere Zahlung des Arbeitslosengeldes:

Wenn Sie 36 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und zugleich das 55. Lebensjahr vollendet haben können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. Ab einem Alter von 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung in Folge besteht sogar ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Wie Sie sehen kann unser Arbeitslosengeldrechner nahezu jede Frage rund um das Thema Arbeitslosengeld beantworten.

Wie vermeidet man eine Sperre des Arbeitslosengeldes?
Und wann muss die Arbeitssuchend Meldung erfolgen?

Wie Sie sicher wissen freut sich das Arbeitsamt wenn jemand gegen eine Auflage verstößt und sich sozusagen eine "Sperre" einfängt, denn dann muss für einen bestimmten Zeitraum (Sperrfrist) keine Leistung ausgezahlt werden. Um so eine lästige Sperre des Arbeitslosgeldes zu vermeiden muss man aber kein Wunderkind sein, sondern sich einfach an nur ein paar simple Auflagen halten. Die wichtigsten hierbei wären:

1. Die Arbeitslosenmeldung bzw. Arbeitssuchendmeldung muss aller spätestens am letzten Tag des 3. Monats vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Am besten natürlich früher. Dies gilt auch bei befristeten Verträgen. Sollte Ihr Vertrag z.B am 31.12.2016 Enden, und seitens Ihnen und Ihres Arbeitgebers wurde noch keine weitere Beschäftigung festgelegt, so müssen Sie sich spätestens bis zum 30.09.2015 arbeitssuchend melden. 

2. Halten Sie sich an die Auflagen Ihres Beraters vom Arbeitsamt. Wenn dieser von Ihnen verlangt 2-3 Bewerbungen pro Woche zu schreiben, tun Sie das am besten um Ärger zu vermeiden. Nehmen Sie auch alle Termine wahr, welche Ihnen das Arbeitsamt zuteilt um nicht in Gefahr einer Sperre Ihres Arbeitslosengeldes zu gelangen. 

3. Teilen Sie eine längere Ortsabwesenheit am besten Ihrem Berater der Agentur für Arbeit mit. Näheres erfahren Sie weiter unten in unserer Sparte "Haben arbeitslose einen Anspruch auf Urlaub?"

Muss man sich auch vor Beendigung der Probezeit Arbeitssuchend melden? 

Da die  Probezeit ist keine Befristung des Arbeitsvertrages darstellt, ist auch keine Arbeitssuchend Meldung erforderlich. Erst sobald Sie Kenntnis von der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten müssen Sie sich umgehend beim zuständigen Arbeitsamt melden. Keine Angst, unser Rechner2go Arbeitslosengeldrechner Ratgeber klärt Sie umfassend auf.


Wer zahlt die Sozialversicherungen beim Erhalt von Arbeitslosengeld?

Sicher stellen Sie sich die Frage wer die Sozialversicherungen wie z.B Krankenversicherung, Pflegeversicherung, oder Rentenversicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit Ihrerseits übernimmt. Jedoch haben wir vom  Rechner2go Arbeitslosengeldrechner auch hier gute Neuigkeiten für Sie. Wenn Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann ist die Bundesagentur für Arbeit auch verpflichtet Ihre Sozialversicherungs Beiträge zu übernehmen, solange Sie Arbeitslosgengeld beziehen. 


Haben arbeitslose einen Anspruch auf Urlaub?

Wer sich gerade im Zustand der Arbeitslosigkeit befindet, und aufgrund dessen sowieso viel Freizeit hat spielt nicht selten mit dem Gedanken die Zeit zu nutzen um in den Urlaub zu fahren. Leider ist es in der Praxis so, dass Sie vor Antritt eines Urlaubs einen so genannten Antrag auf Ortsabwesenheit bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit stellen müssen. Natürlich ist dies gerade bei kurzen Reisen wie z.B einer Woche oder weniger völliger Blödsinn, und wer möchte sich schon "kontrollieren" lassen, und von daher könnte man hier die Devise "wo kein Kläger, da kein Richter" in Anspruch nehmen, jedoch ist es in der Praxis leider so, dass selbst eine Ortsabwesenheit von einer Woche oder weniger genau genommen antragspflichtig ist. 

Arbeitslosengeld bei längerem Urlaub als 3 Wochen

Wer geplant hat einen längeren Urlaub anzutreten, und dies von seiner Bundesagentur für Arbeit genehmigt bekommen hat, besitzt jedoch trotzdem keinen unbegrenzten "Freifahrtschein". Arbeitslosengeld wird nur bis zu 3 Wochen bezahlt wenn ein Urlaub angetreten wurde. Auf Antrag ist es zwar möglich bis zu 6 Wochen zu verreisen, wenn in diesem Zeitraum keine Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung geplant sind, jedoch wird in diesem Zeitraum das Arbeitslosengeld nur maximal 3 Wochen bezahlt. Hätten Sie das gedacht? Zum Glück hat sich das Team des Rechner2go Arbeitslosengeldrechner zur Aufgabe gemacht Sie auch in diesem Punkt umfangreich aufzuklären. 

Darf man zusätzlich zum Arbeitslosengeld etwas verdienen? 

Sicherlich kennen Sie die Problematik beim Bezug von Arbeitslosengeld. Meistens steht man mit viel zu wenig Geld in der Tasche da, und überlegt sich wie man die nächsten Monate am besten überbrücken kann. Nicht selten kommt dann die Frage auf, ob man denn überhaupt etwas dazu verdienen darf, bzw. einer kleinen Nebentätigkeit wie einem 400€ Job oder einem Mikrojob nachgehen darf? Die gute Nachricht lautet: Ja man darf sich zusätzlich zum Erhalt von Arbeitslosengeld  etwas dazu verdienen! Die schlechte Nachricht lautet: Jedoch nur 165€ im Monat, und die wöchentliche Arbeitszeit darf 15 Stunden nicht übersteigen! Trotzdem ist es so durchaus möglich sein Arbeitslosengeld attraktiver zu machen, um die Zeit als Arbeitssuchender besser zu überbrücken. Wie Sie sehen steht Ihnen unser Rechner2go Arbeitslosengeldrechner auch hier als Ratgeber tatkräftig zur Seite. 

Wie berechnet man das Arbeitslosengeld?

Unser Arbeitlosengeldrechner hilft Ihnen dabei zuverlässig

Das ungefähre Arbeitslosengeld zu berechnen ist ein sehr leichtes Unterfangen, und benötigt keinen Einsatz eines speziell programmieren Arbeitslosengeldrechner. Anhand einer simplen Arbeitslosengeld Berechnungsformel kann dieses binnen Sekundenschnelle mit großer Genauigkeit ermittelt werden, natürlich spielen im einzelnen und in Sonderfällen auch noch andere Gegebeneiten eine Rolle, wer jedoch grob wissen möchte wie viel Arbeitslosengeld Ihm in etwa zustehen wird, der ist mit dieser Formel zur Berechnung des Arbeitslosengeld aufjedenfall gut bedient. 

Die Formel unseres Arbeitslosengeldrechner

Berechnen Sie Ihr monatliches Arbeitslosengeld schnell und unkompliziert

Die Formel mit welcher man spielend leicht sein monatliches Arbeitslosengeld berechnen kann lautet: 

Arbeitslosengeld ohne Kind:  Nettogehalt x 60 : 100 oder Nettogehalt x 0.6 

Arbeitslosengeld mit Kinder: Nettogehalt x 67 : 100 oder Nettogehalt x 0.67 

(leider gibt es die 7% mehr nur einmalig, nicht pro Kind)

Anbei finden Sie einen Taschenrechner, damit Sie die Formel für den Arbeitslosengeldrechner  schnell benutzen können. Alternativ finden Sie unterhalb im Text den offiziellen Arbeitslosengeldrechner der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie lieber viele Werte in den Rechner eingeben, sich dafür aber selbst die Formel ersparen möchten.

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Sehr wichtig hierbei dass die Berechnung stimmt und Sie auch einen Anspruch auf Arbeitslosegeld haben ist, dass Sie mindestens 12 Monate am Stück gearbeitet haben, was Sie oben unter der Überschrift "Wie lange muss man gearbeitet haben um Arbeitslosengeld zu erhalten" umfangreich nachlesen können. (Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wird der jeweilige Jahresdurchschnitt herangezogen und dann durch 12 geteilt, was bei einem normalen Angestellten Verhätnis auf Festgehalt Basis in der Regel kein Problem darstellt) Wenn Sie im Vertrieb bzw. auf Provisionsbasis arbeiten, dann errechnen Sie zuerst bitte Ihr letztes Jahresgehalt und dividieren Sie dieses durch 12 um im Anschluss die Formel für den Arbeitslosengeldrechner verwenden zu können.

Wie sie sehen ist es gar nicht nötig einen hoch komplizierten Arbeitslosengeldrechner zu Programmieren bei welchem man noch etliche andere Faktoren eingeben muss und wertvolle Zeit dabei verschwendet. Falls Sie es jedoch trotzdem ganz genau wissen möchten finden Sie einen hoch komplizierten und aufwändigen Arbeitslosengeldrechner auf der offiziellen Webseite der Bundesagentur für Arbeit, jedoch reicht diese Formel zur groben Orientierung vollkommen aus, und ist in den meisten Fällen äußerst genau. Hier finden Sie einen Link der Sie zum offiziellen Arbeitslosengeldrechner der Bundesagentur für Arbeit führt: Arbeitslosengeldrechner der Bundesagentur. Des weiteren kann eventuell unser Kinderzuschlagrechner 2017 für Sie sehr interessant sein und eine geeignete Lösung für Sie darstellen. Falls Sie sich zwar in einem Job befinden, sich aber aufgrund Ihres niedrigen Einkommens nicht mehr dazu in der Lage sehen neben Ihrem eigenen Lebensunterhalt auch noch den finanziellen Unterhalt Ihrer Kinder zu sichern sollten Sie Kinderzuschlag zumindest in Erwägung ziehen. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim berechnen Ihres Arbeitslosengeldes und hoffen natürlich dass Sie schnell wieder einen geeigneten Beruf finden. Ps: Falls Sie vor haben sich beruflich neu zu orientieren kann Ihnen unser Rechner2go Stundenlohnrechner dabei helfen einen passenden neuen Job mit attraktivem Stundenlohn zu finden. Besuchen Sie auch unsere zahlreichen anderen online Webrechner aus dem rechtlichen Bereich oder verwenden Sie einen unserer nützlichen Finanzrechner wie z.B den Rechner2go Iban Rechner mittels welchem das berechnen Ihrer IBAN ganz einfach ist.