Bußgeldrechner Pkw und Lkw

Ihr persönlicher Bußgeldrechner für Pkw und Lkw

Berechnen Sie Ihr Bußgeld für Pkw und Lkw laut Bußgeldkatalog


Beim Führen eines Pkw oder eines Lkw gelten natürlich andere Regeln wie z.B beim Führen eines Fahrrades. Dementsprechend gelten hier auch laut aktuellem Bußgeldkatalog unterschiedliche Bußgelder. Im folgenden finden Sie unseren Bußgeldrechner für das Führen von einem Pkw sowie einem Lkw. Mit unserem Rechner2go Bußgeldrechner für Pkw und Lkw können Sie Ihr bei einem Verkehrsdelikt zu zahlendes Bußgeld schnell, einfach und unkompliziert laut aktuellem Bußgeldkatalog für Pkw und Lkw berechnen.

Egal ob es hierbei um Alkohol am Steuer bzw. einen zu hohen Promillegehalt, um das überfahren einer roten Ampel oder um eine Gefährdung im Straßenverkehr geht. Mit unserem Bußgeldrechner für Pkw und Lkw sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand, und wissen worauf Sie sich beim Fahrradfahren im Zweifelsfall einstellen müssen. 

Der Bußgeldrechner für Pkw und Lkw:

Auch als Fahrer eines Pkw oder eines Lkw muss man sich im Straßenverkehr an geltende Regeln halten. Wer hier gefährlich und unüberlegt handelt, dem kann auch beim Fahren  ein empfindliches Bußgeld drohen, und im Zweifelsfall sogar der jeweilige Führerschein entzogen werden. In unserem Rechner2go Bußgeldrechner finden Sie das Bußgeld für Pkw und Lkw Fahrer laut aktuellem Bußgeldkatalog. Wir hoffen das wir Ihnen nach Benutzung unseres Rechner2go Bußgeldrechner einen guten Einblick in den aktuellen Bußgeldkatalog verschaffen konnten und wünschen Ihnen eine sichere Fahrt und alles Gute im Straßenverkehr. In Kürze werden Sie unter unserem Bußgeldrechner weitere Informationen über den aktuellen Bußgeltkathalog spezifisch für Pkw und Lkw Fahrer finden. 


Neue Punktereform im Bußgeldkatalog seit dem Jahr 2014

Auch die Werte von unserem Bußgeldrechner sind hierbei natürlich betroffen

Statt einem Entzug des Führerscheines welcher früher immer ab 18 Punkten erfolgte, wird dieser nun laut der seit 2014 eingeführten Punktereform bereits ab 8 Punkten entzogen. Jedoch müssen Sie keine Angst haben, denn glücklicherweise werden Verkehrsverstöße nun nicht mehr mit bis zu 7 Punkten, sondern „lediglich“ mit 1 bis 3 Punkten in Flensburg geahndet. Punkte gibt es nun meistens auch nur noch für Verstöße, die im direkten Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Hieraus folgt, dass nun einige Tatbestände entfallen, welche früher noch zu einem Eintrag in Flensburg führten konnten. Die Einführung von starren Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg war eine weitere wesentliche Änderung, womit nun ab sofort jeder einzelne Verkehrsverstoß für sich verjährt. In diesem Zuge wurde nun auch die Obergrenze für so genannte Verwarnungsgelder von 35 auf 55 Euro angehoben, so dass "richtige" Bußgelder erst ab 60 Euro beginnen. Wie sie sicher bereits vermuten bedeutete dies auch für die Umstellung der Bußgeldrechner eine riesige Menge an Arbeit.

Außerdem kann jetzt durch eine Teilnahme an freiwilligen Fahreignungsseminaren, welche inhaltlich komplett neu konzipiert wurden und dadurch auch mehr kosten unter bestimmten Voraussetzungen alle 5 Jahre ein Punkt in Flensburg abgebaut werden. Der Sinn dieser Reform war eine so genannte Entrümpelung des Bußgeldkataloges welche zu mehr Transparenz und eindeutig weniger Bürokratie führen sollte. Ein einfacheres und gerechteres Punktesystem sollte von nun an geschaffen werden. Ob dies wirklich Realisiert wurde liegt im Auge des Betrachters. Die klaren Einstufungen, bis hin zum Entzug des Führerscheins lauten wie folgt: bis zu 3 Punkten gibt es eine Vormerkung, bei 4-5 Punkten eine Ermahnung, ab 6-7 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten eine Entziehung der Fahrlerlaubnis. 

Wir hoffen wir konnten Sie ausführlich zum Thema Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner informieren und wünschen Ihnen im Straßenverkehr noch weiterhin alles Gute. Benutzen Sie auch unseren Bußgeldrechner für Fahrradfahrer und unsere  zahlreichen anderen online Webrechner hier auf Rechner2go wie z.B unseren Kinderzuschlagrechner 2017.