Mit Ihrem persönlichen Rechner2go Wohngeldrechner können Sie binnen kürzester Zeit berechnen lassen, ob und wieviel Wohngeld Ihnen gesetzlich zusteht. Im Anschluss schildern wir Ihnen verschiedene Szenarien, in welchen es Sinn macht, einen Wohngeldrechner zu benutzen.
Wohngeld gibt es verschiedenen Formen, z.B als Mietzuschuss oder auch als Lastenzuschuss wenn eine Wohnung gekauft wird oder wurde. Wenn das Familieneinkommen nicht ausreicht, um die Miete zu bestreiten, obwohl man rund um die Uhr arbeiten geht, sollte man sich überlegen ob man nicht zu dem jenigen Personenkreis gehört, welchem ein gesetzlicher Anspruch auf Wohngeld zusteht. Logischerweise stehen die Chancen natürlich nur dann gut, wenn man über kein hohes Gesamteinkommen verfügt. Bitte lesen Sie jedoch zunächst unseren Ratgeber zum Thema Wohngeld bevor Sie unseren Rechner2go Wohngeldrechner benutzen.
Um Wohngeld zu bekommen, muss ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Im Anschluss wird geprüft wie hoch Ihre tatsächliche Miete ist, denn Wohngeld wird nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlt, welche abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Gemeinde und der Anzahl der Familienmitglieder ist. Hierbei müssen verschiedene Bescheinigungen beigelegt werden, unter anderem der Mietsvertrag sowie ein Nachweis über Ihr tatsächliches Gesamteinkommen. Personen welche bereits andere Transferleistungen wie Hartz4 oder eine Grundsicherung im Alter beziehen haben kein Recht auf Wohngeld. Ist Ihr Stundenlohn bzw. besser gesagt Ihr Gesamteinkommen niedriger als der Hartz4 Satz, besteht leider auch kein Recht auf Wohngeld, da die Hartz4 Leistung dann vorrangig bezogen werden muss.
Wie Sie sehen gibt es viele Punkte welche geprüft werden, bis Ihr Wohngeldantrag bewilligt wird. Vorab können Sie sich mit unserem Rechner2go Wohngeldrechner schon einmal über die ungefähre Höhe Ihres Wohngeldes informieren. Falls Sie Kinder haben kann es zusätzlich auch nicht schaden einmal Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen. Die Chancen dass Ihr Antrag auf Kinderzuschlag genehmigt wird stehen bei bewilligtem Wohngeldantrag meist auch ziemlich gut. Hierbei leistet Ihnen unser Kinderzuschlagrechner gute Dienste.
Die Berechnung des Wohngeldes ist ein extrem kompliziertes Verahren, welches mittels einer komplexen Wohngeldformel berechnet wird. Um keine Unklarheiten zu schaffen, und das Ganze vereinfacht auszudrücken verzichten wir auf die explizite Nennung der Wohngeldformel, sondern konzentrieren uns auf den Inhalt der einzelnen Parameter. Einen Teil der Formel welche der Wohngeldrechner benutzt bilden die Haushaltsmitglieder, sowie die Haushaltsgröße. Weitere Entscheidungskriterien welche der Wohngeldrechner berücksichtigen muss wären Kriterien wie das gesamte Jahreseinkommen, die einzelnen Mietstufen, Miethöchstbeträge, sowie die Tatsache ob und wie viele pflegebedürftige Personen im Haushalt wohnhaft sind. All diese und noch weitere Parameter nimmt der Rechner2go Wohngeldrechner in eine Formel auf, und errechnet hieraus ein realitätsgetreues Ergebnis.
Für die ordnungsgemäße Bedienung von unsrem Rechner2go Wohngeldrechner müssen verschiedene Komponenten unbedingt richtig eingegeben werden. Der Wohngeldrechner unterscheidet zwischen allgemeinen Angaben, Angaben zu Familienmitgliedern sowie Angaben zur Wohnung. All diese Komponenten spielen eine zentrale Rolle für die Entscheidung des Wohngeldrechners und sollten daher vor Ihrer Eingabe noch einmal überprüft werden. Zu den benötigten Informationen zählen unter anderem Bundesland, Stadt, Anzahl der Familienmitglieder, Kaltmiete oder ob eine Schwerbehinderung eines Familienmitglieds vorliegt.
Der Mehrwert, welchen Ihnen der Wohngeldrechner bietet liegt klar und eindeutig auf der Hand: Durch den Einsatz des Wohngeldrechner prüfen Sie vorab, ob Sie überhaupt im Ansatz eine Chance auf Wohngeld haben, und ob es sich lohnt, überhaupt den lästigen und mühsamen Gang zur Wohngeldbehörde in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzliche Entscheidungen außschließlich die Wohngeldbehörde trifft, der Wohngeldrechner dient lediglich dazu sich einen Überblick über die Chancen und Voraussetzungen im Falle Wohngeld zu verschaffen.
Auch hier klärt unser Rechner2go Wohngeldrechner Sie umfassend auf. Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Dieser ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen, und wird nach den Kriterien des Wohngeldgesetztes geprüft und bearbeitet. Im Falle einer positiver Genehmigung wird das Wohngeld in der Regel lediglich für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt, rückwirkend auf den ersten Monat, in welchem der Antrag gestellt wird. Kommt es im Falle Wohngeld zu Rechtsstreitigkeiten, so ist hier die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
Die entsprechende Einkommensgrenze richtet sich immer nach Anzahl der im Haushalt wohnenden Haushaltsmitglieder und berücksichtigt alle die berücksichtigungsfähig sind. Nicht berücksichtigt werden z.B Empfänger von Hartz 4. Die monatliche Einkommensgrenze einer alleine lebenden Person liegt derzeit bei ca. 1010 Euro. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt diese Grenze bei ca. 1385 Euro bei einem 3 Personen Haushalt bei ca. 1673 Euro. Die jeweilige Einkommensgrenzen können Wohngeldtabellen entnommen werden, oder Sie benutzen unseren Wohngeldrechner welcher stets aktuell gehalten wird.
Neben dem Ausfüllen Ihres Wohngeldantrages müssen natürlich auch Beweise für Ihre derzeitige Situation erbracht werden, welche Sie in die Lage bringt einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Hierbei müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
Eine Kopie Ihres Mietvertrags, Meldenachweise der Meldebehörde für alle Haushaltsmitglieder, einen Nachweis über geleistete Mietzahlungen vom letzten Quartal, Meldenachweise der Meldebehörde für alle Mitglieder im Haushalt, Ausweiskopien aller Personen, die im Antrag genannt sind sowie Nachweise über eventuelle Sozialleistungen erbracht werden. Wie Sie sehen haben wir vom Rechner2go Wohngeldrechner es uns zur Aufgabe gemacht, Sie umfassend zum Thema Wohngeld zu informieren.
Wenn der Wohngeldrechner bei Ihnen eine positive Entscheidung ausgesprochen hat beglückwünschen wir Sie natürlich hierzu! Jetzt sollten Sie schnellstens Ihre zuständige Behörde, das so genannte Wohngeldamt aufsuchen. Dieses ist meistens an Ihre Stadt oder Gemeindeverwaltung angegliedert. Falls Sie sich nicht sicher sind rufen Sie einfach bei Ihrer Stadt an und lassen Sie sich von einem freundlichen Beamten die nächsten Schritte erklären. Jedes Bundesland hat hierbei zum Teil unterschiedliche Gepflogenheiten, meistens kann jedoch sogar online ein Wohngeldantrag ausgefüllt werden. Nachdem Sie den Wohngeldantrag ausgefüllt haben müssen Sie noch Bescheinigungen wie z.B Ihre Verdienstbescheinigung und andere Beweise für Ihre derzeitige Situation angeben welche wir Ihnen oben bereits aufgelistet haben. Mit etwas Glück wird Ihr Wohngeldantrag schon in wenigen Wochen bearbeitet und Sie können sich in Zukunft über Ihr Wohngeld freuen.
Selbst bei einer negativen Entscheidung des Wohngeldrechner dürfen Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken! Auch ein Wohngeldrechner kann sich irren, und Sie sollten in jedem Fall trotzdem das für Sie zuständige Wohngeldamt aufsuchen und zumindest Ihr Glück versuchen. Denn wie heißt es so schön? Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Seien Sie eine Kämpfernatur und verlieren Sie niemals Ihre Ziele aus den Augen!